• WILLKOMMEN

Deutsch (DE-CH-AT)English (United Kingdom)
Visitors
549378

AGBs

There are no translations available.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von

Andy`s Tattoo und Piercing Studio - Kitzingen

 

Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt in unserer Studio auch mit Erziehungsberechtigtem untersagt!

 


Gutscheine: sind ab Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig und für alle Bereiche im Studio einzulösen.

TATTOO:

Wir tätowieren ab Erreichen des 16.Lebensjahres mit Einverständnisserklärung des Erziehungsberechtigten (Nur Vordrucke von Andys-Tattoo-Studio) sowie Lichtbildausweis des Jugendlichen und des Erziehungsberechtigten.

 

Bei Terminvergabe ist eine Anzahlung zu leisten,die wie folgt gestaffelt ist.

 

Termine bei Andy:

 

Je Sitzungstermin 150,-€ mit unterschriebenem  14 tägigem Wiederrufsrecht


Termin bei Gasttätowierer:

 

 

Tattoos unter 300,-€ =80,-€ Anzahlung

Tattoos über 300.-€ = 150,-€ Anzahlung

Tattoos über 500,-€ = Die Hälfte des Gesamtbetrages


Die Anzahlung wird einbehalten bei

- Nichterscheinen am Termin

- Nichteinhaltung der Absagefrist

Die Absagefrist ist 7 Tagen vor dem eingetragenen Tattoo Termin.

 

Tattoo Termine können nicht per Telefon oder email vereinbart werden.

 

Vor dem Tätowiertermin ist eine Einverständnisserklärung auszufüllen welche nur in Zusammenhang mit dem Personalausweis oder Reisepass möglich ist.

Der Gesundheitszustand ist wahrheitsgemäss anzugeben.


Bezahlung:

Der Betrag des zu Zahlenden Tattoo`s bzw Piercing `s ist am Termin in bar und ganz zu begleichen.

Keine Ratenzahlung möglich!!!

 

PIERCEN:

Wir piercen mit erreichen des 14. Lebensjahres mit Einverständnisserklärung des Erziehungsberechtigten ( Nur Vordrucke von Andys Tattoo-Piercing Studio) sowie Lichtbildausweis des Jugendlichen und des Erziehungsberechtigten.

Wir verwenden zum Ersteinsatz auschschließlich TITAN oder PTFE aus unserem Studio

 

Wir tätowieren oder piercen nicht bei:

Schwangerschaft

Alkoholeinfluss

Drogenmissbrauch

Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten

Auftragen von Betäubungssalben